Datenschutz im E-Mail-Marketing

Datenschutz im E-Mail-Marketing
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Datenschutz im E-Mail-Marketing – das müssen Sie beachten
Wann ist E-Mail-Marketing laut DSGVO erlaubt?
Wie wirkt sich das UWG auf E-Mail-Marketing aus?

Newsletter und Co unterliegen der DSGVO. Wir verraten Ihnen, was Sie beachten müssen, um rechtlich einwandfreies E-Mail-Marketing zu betreiben.

Datenschutz im E-Mail-Marketing – das müssen Sie beachten

Durch die DSGVO haben sich gewisse Herausforderungen im E-Mail-Marketing ergeben. Seitdem müssen Unternehmen beim Versenden von Newslettern und Co besondere rechtliche Grundlagen beachten. Wir verraten Ihnen, welche das sind.

E-Mail-Marketing zählt zu den beliebtesten, da wirkungsvollsten Marketing-Methoden. Die Maßnahme bietet Ihnen die Möglichkeit, wichtige Kennzahlen auszuwerten, welche auf den Reaktionen der Empfänger beruhen. Viele der Kennzahlen basieren auf personenbezogenen Daten. Und diese sind besonders geschützt, seit im Mai 2018 die Datenschutzverordnung innerhalb der EU in Kraft getreten ist.

Zu den personenbezogenen Daten zählen sämtliche Daten, die eine Person identifizieren können, wie zum Beispiel ein Name oder eine E-Mail-Adresse. Nicht betroffen von der Datenschutzverordnung sind hingegen nicht personenbezogene Kennzahlen wie beispielsweise die allgemeine Öffnungsrate von E-Mails.

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Wann ist E-Mail-Marketing laut DSGVO erlaubt?

Wenn Sie personenbezogene Daten für den E-Mail-Versand nutzen, muss die Datenverarbeitung DSGVO-konform sein. Das bedeutet, dass mindestens eine in der Datenschutzverordnung festgelegte Rechtsgrundlage erfüllt sein muss. Im Falle von Direkt-Marketing ist dies in der Regel die persönliche Einwilligung des Einzelnen. Sie benötigen also die explizite Zustimmung eines Nutzers, um dessen Daten zu verarbeiten.

Liegt diese Zustimmung nicht vor, ist es möglich, dass sich Unternehmen stattdessen eine andere Rechtsgrundlage zunutze machen: das berechtigte Interesse. Laut DSGVO ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erlaubt, sofern ein Unternehmen nachweisen kann, dass ein berechtigtes Interesse vorliegt, die Daten für Marketingzwecke zu nutzen. Dadurch ist es theoretisch möglich, E-Mail-Marketing ohne die explizite Einwilligung des Einzelnen zu betreiben.

Hier gibt es jedoch ein großes Aber: Denn neben der DSGVO müssen Sie noch Vorschriften des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) beachten.

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Wie wirkt sich das UWG auf E-Mail-Marketing aus?

Das UWG verbietet werbenden Unternehmen alle geschäftlichen Handlungen, welche Verbraucher auf unzumutbare Art und Weise belästigen. Zu diesen unzumutbaren Belästigungen zählt die Werbung durch elektronische Post, sofern keine explizite Zustimmung der betroffenen Person vorliegt.

Das heißt für Sie als Unternehmen: Holen Sie sich die Einwilligung der Personen ein, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Im Zweifel müssen Sie die Zustimmung des Einzelnen nachweisen. Wir empfehlen Ihnen eine hierfür in der Praxis oft angewandte Methode: das Double-Opt-in-Verfahren.

Hier trägt zum Beispiel ein Nutzer auf Ihrer Unternehmenswebsite die eigene E-Mail-Adresse ein, um sich für den Newsletter anzumelden. Daraufhin erhält er eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link. Erst nachdem der User auf den Link geklickt hat, ist er für den Newsletter angemeldet. Damit gibt er seine explizite Zustimmung zur Verarbeitung der persönlichen Daten. Sie sind also rechtlich auf der sicheren Seite.

Wichtig: Newsletter-Empfänger müssen jederzeit die Möglichkeit haben, sich schnell und einfach vom Newsletter abzumelden. Dies lösen Sie am besten, indem Sie am Ende jeder E-Mail einen Link für die Newsletter-Abmeldung platzieren.

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