Datenschutz bei SEO und SEA

Datenschutz bei SEO und SEA
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Datenschutz: Was ist bei SEO und SEA zu beachten?
Ist SEA DSGVO-konform?
Ist Google Analytics DSGVO-konform?
Fazit: Wie DSGVO-konform sind SEO und SEA?

Lesen Sie hier, wie Sie DSGVO-konformes SEO und SEA betreiben und was Sie im Hinblick auf den Datenschutz im Online-Marketing beachten müssen.

Datenschutz: Was ist bei SEO und SEA zu beachten?

Spätestens seit die Datenschutz-Grundverordnung der EU 2018 in Kraft trat, spielt das Thema DSGVO im Online-Marketing eine zentrale Rolle. Wir verraten Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie datenschutzkonformes SEO und SEA betreiben und was Sie dabei beachten müssen.

SEO (Search Engine Optimization, deutsch: Suchmaschinenoptimierung) und SEA (Search Engine Advertising, deutsch: Suchmaschinenwerbung) sind zwei essenzielle Methoden für erfolgreiches Online-Marketing. Bei beiden Maßnahmen geht es darum, wenn auch auf unterschiedliche Weise, Ihre Website in Suchmaschinen wie Google gut sichtbar zu machen. Hier sind individuelle Strategien gefragt, bei denen wir Sie gern unterstützen.

Doch egal, welches konkrete Online-Marketing-Ziel Sie verfolgen – eine höhere Conversion-Rate, mehr Traffic oder steigende Umsätze: Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie DSGVO-konformes SEO und SEA betreiben. Denn seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung der EU. Sie findet dann Anwendung, sobald ein Unternehmen personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, IP-Adresse etc.) sammelt und verarbeitet.

Ist SEA DSGVO-konform?

Bei SEO geht es darum, die eigene Website so zu optimieren, dass sie bei Google & Co weit vorne für bestimmte Keywords rankt. Die Online-Marketing-Methode ist extrem vielseitig, umfasst On- und Offpage-Optimierungen.

Zu den Onpage-Optimierungen zählt sämtlicher Content auf der Website, von Texten über Bilder bis zu Videos. Keywords sind ein entscheidender Faktor, aber auch technische Optimierungen, zum Beispiel am Server, Quellcode oder CMS gehören dazu. Bei der Offpage-Optimierung spielen insbesondere Backlinks eine wichtige Rolle.

All diesen verschiedenen Maßnahmen ist eines gemein: Sie basieren nicht auf personenbezogenen Daten und bleiben daher unberührt von der DSGVO. SEO ist also grundsätzlich DSGVO-konform. Wenn Sie den Erfolg Ihrer SEO-Strategie mit Google Analytics messen wollen, müssen Sie bezüglich der DSGVO ein paar Aspekte beachten.

Datenschutz bei SEO und SEA

Ist Google DSGVO-konform?

Die DSGVO gilt selbstverständlich auch für Google. Das Unternehmen ist zur Einhaltung der in der EU geltenden Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet und darüber hinaus bestrebt, seine Kunden bei der Einhaltung zu unterstützen.

Ist Google Analytics DSGVO-konform?

Das Analysetool Google Analytics liefert unter anderem detaillierte Informationen über Besucher, die durch Google Ads auf Ihre Website gelangt sind. Grundsätzlich ist das Speichern von personenbezogenen Daten in Analytics untersagt. Allerdings schließt Google die IP-Adresse hier nicht mit ein – anders als die Datenschutz-Grundverordnung, die die IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten zählt. Um also eine DSGVO-konforme Nutzung zu gewährleisten, muss die IP-Adresse anonymisiert werden.
Grundsätzlich ist nach vorherrschender Rechtsmeinung bei der Nutzung von Google Analytics keine vorherige Zustimmung des Nutzers notwendig. Denn hier greift das sogenannte berechtigte Interesse im Sinne der DSGVO.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, bestimmte Maßnahmen zu befolgen, um so DSGVO-konformes SEA zu betreiben:

  • Schließen Sie einen Vertrag mit Google zur Auftragsverarbeitung ab.
  • Stellen Sie eine Datenschutzerklärung bereit.
  • Erfassen Sie keine persönlichen Identifikationsmerkmale.
  • Ermöglichen Sie die individuelle Löschung von erfassten Daten.
  • Befristen Sie die Speicherdauer von personenbezogenen Daten.
  • Löschen Sie unrechtmäßig erhobene Daten umgehend.

Nutzen Sie Zusatzfunktionen wie „Remarketing“ oder „Funktionen für Werbeberichte“, ist Vorsicht geboten. Denn dann werden Nutzerprofile zusammengeführt, was aus Datenschutzsicht kritisch ist. Da es hierzu allerdings bisher noch keine Rechtsprechungen gibt, nutzen viele Unternehmen diese Funktion ohne explizite Zustimmung der Nutzer. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich jedoch das Einverständnis der User einholen.

Verwenden Sie das Google Ads Conversion Tracking, um den Erfolg Ihrer SEA-Kampagne zu messen? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie: Denn dieses Tracking ist datenschutzkonform, da hierbei keine personenbezogenen Daten erfasst werden. Das bedeutet also, Sie können ein Conversion-Tracking-Tag oder ein Code-Snippet in Ihre Website einbinden, das ausgelöst wird, wenn es zu einer Conversion kommt. Beachten Sie jedoch, dass Sie in Ihrer Datenschutzerklärung auf die Verwendung des Trackings hinweisen.

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Fazit: Wie DSGVO-konform sind SEO und SEA?

SEO-Methoden sind grundsätzlich DSGVO-konform. Das liegt ganz einfach daran, dass hier in der Regel keine personenbezogenen Daten im Spiel sind. SEA lässt sich ebenfalls datenschutzkonform betreiben. Hier müssen Sie darauf achten, dass keine Erfassung oder Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt. Ist das der Fall, zum Beispiel wenn Sie weitere Funktionen wie Remarketing verwenden, sollten Sie sich immer die Einwilligung der Nutzer einholen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Haben Sie weitere Fragen zum Datenschutz oder benötigen Sie professionelle Beratung einer SEO-Agentur? Gerne hilft unser Datenschutz-Beauftragter Ihnen dabei, Ihre SEO- und SEA-Strategie hundertprozentig DSGVO-konform zu gestalten.

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